
Ärzte, Krankenhäuser & sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen

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Dierks + Bohle Rechtsanwälte
Wir beraten in allen
Bereichen des Medizinrechts einschließlich der jeweils betroffenen
öffentlichrechtlichen, gesellschafts- und wettbewerbsrechtlichen Aspekte.
Wir bieten Ihnen im Bereich des Medizinrechts Kompetenz und Erfahrung.
Wir gewährleisten, dass Sie Ihre persönlichen und unternehmerischen
Entscheidungen auf eine verlässliche juristische Grundlage stellen können. Dazu
gehört es, mit Ihnen die maßgeblichen Fragestellungen zu erarbeiten.
Wir sind unabhängig. Deshalb zeigen wir Ihnen auch rechtliche Grenzen –
und suchen nach Wegen, wie Sie gleichwohl Ihre Ziele erreichen können.
Wir arbeiten im Team. Das bedeutet, dass ältere mit jüngeren Kollegen
zusammenarbeiten, Wissen weitergeben und austauschen.
Wir arbeiten interdisziplinär: Die Spezialbereiche des Medizinrechts
führen Sie zwar zu entsprechend ausgewiesenen Anwälten unserer Sozietät.
Tägliche Fachgespräche miteinander verbinden die Bereiche jedoch stets aufs
Neue.
Und: Wir sind ausdauernd.
Nachhaltiges Verhandeln, Gestalten und Prozessieren
sind unsere Stärke.
Dr. iur. Martin H. Stellpflug, MA (Lond.)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
- Geboren in Münster (1968)
- Studium an den Universitäten Marburg/Lahn, Canterbury,
London und Freiburg/Br.
- Master of
Arts in ”Medical Law and Ethics”, King’s College, London (1991)
- Zugelassen als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik
Deutschland (seit 1997)
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
- Partner der Sozietät (seit 2001)
- Fachanwalt für Sozialrecht (seit 2001)
- Fachanwalt für Medizinrecht (seit 2005)
- Justiziar der Bundespsychotherapeutenkammer
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht
Beratungsschwerpunkte:
- Kooperationsrecht der Heilberufe
- Berufsrecht der Heilberufe