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Fachanwälte für Medizinrecht

DIERKS + BOHLE RECHTSANWÄLTE I

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Dr. iur. Thomas Bohle

DIERKS + BOHLE RECHTSANWÄLTE

Dr. iur. Thomas Bohle
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Walter-Benjamin-Platz 6
10629 Berlin
Telefon: 030 - 327787-0
Telefax: 030 - 327787-77
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Dierks + Bohle Rechtsanwälte

Wir beraten in allen Bereichen des Medizinrechts einschließlich der jeweils betroffenen öffentlichrechtlichen, gesellschafts- und wettbewerbsrechtlichen Aspekte. 


Wir bieten Ihnen im Bereich des Medizinrechts Kompetenz und Erfahrung. Wir gewährleisten, dass Sie Ihre persönlichen und unternehmerischen Entscheidungen auf eine verlässliche juristische Grundlage stellen können. Dazu gehört es, mit Ihnen die maßgeblichen Fragestellungen zu erarbeiten.


Wir sind unabhängig. Deshalb zeigen wir Ihnen auch rechtliche Grenzen – und suchen nach Wegen, wie Sie gleichwohl Ihre Ziele erreichen können.  


Wir arbeiten im Team. Das bedeutet, dass ältere mit jüngeren Kollegen zusammenarbeiten, Wissen weitergeben und austauschen.


Wir arbeiten interdisziplinär: Die Spezialbereiche des Medizinrechts führen Sie zwar zu entsprechend ausgewiesenen Anwälten unserer Sozietät. Tägliche Fachgespräche miteinander verbinden die Bereiche jedoch stets aufs Neue.

Und: Wir sind ausdauernd. Nachhaltiges Verhandeln, Gestalten und Prozessieren 
sind unsere Stärke.

  

Dr. iur. Thomas Bohle

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Geboren in Remscheid (1958)
  • Abitur an der Jugenddorf-Christophorusschule Versmold (1976)
  • Studium an der Fachhochschule Köln und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen (bis 1984)
  • Auslandsaufenthalte an der University of Maine at Orono, USA (Sommersemester 1974) und der London School of Economics and Political Science (Juli 1982)
  • Wissenschaftliche Hilfskraft und wissenschaftlicher Assistent an der Forschungsstelle für Internationale Privatrechtsgeschichte der Eberhard-Karls-Universität Tübingen (1984 - 1988)
  • Promotion zum Dr. iur. in Tübingen (1988)
  • Zulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland (1988)
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart (bis 1996)
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin (seit 1997)
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 1991)
  • Fachanwalt für Medizinrecht (seit 2006)
  • Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Medizinrecht der RAK Berlin
  • Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht

        
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